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Grundstückspflege im Raum Kiel

Garten- & Grundstückspflege

Geschnitten. Gepflegt. Termingerecht.

Hecken- und Strauchschnitt, Garten- und Grundstückspflege für Privat, Gewerbe und öffentliche Auftraggeber.

Projekt anfragen So läuft es ab

Grundstückspflege · Raum Kiel

Gepflegte Flächen fallen nicht auf. Ungepflegte schon.

Hecken, die über Gehweg und Einfahrt wachsen, verwilderte Beete, Laub auf dem Parkplatz: Das sieht man – zu Hause genauso wie vor Ihrem Betrieb oder an öffentlichen Flächen.

Wir übernehmen die Pflege einmalig oder regelmäßig, nach festem Plan und mit einem festen Ansprechpartner. Sie wissen, wann wir kommen und was erledigt wird.

Was wir für Sie übernehmen

Heckenschnitt

Form- und Pflegeschnitt für Hecken jeder Größe. Stärkere Rückschnitte nur außerhalb der Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz).

Strauch- und Gehölzschnitt

Erziehungs-, Pflege- und Verjüngungsschnitt, damit Sträucher gesund bleiben und in Form wachsen.

Gartenpflege

Beete, Rasen, Laub, Unkraut – für Privatgärten, die gepflegt aussehen sollen, ohne dass Sie selbst Zeit investieren.

Grundstückspflege

Außenanlagen, Grünstreifen und Parkplatzflächen für Gewerbe, Wohnanlagen und öffentliche Auftraggeber – auf Wunsch als Pflegevertrag.

Ihr Vorteil

  • Planbare Termine Feste Pflegegänge über das Jahr, abgestimmt auf Wachstum und Saison.
  • Ein Ansprechpartner Sie haben eine feste Person, die Ihr Grundstück kennt.
  • Für jede Objektgröße Vom Privatgarten über das Firmengelände bis zur öffentlichen Grünfläche.
  • Grünschnitt geregelt Den Grünschnitt nehmen wir in der Regel mit und entsorgen ihn fachgerecht – auf Wunsch bleibt er bei Ihnen vor Ort.

Projekt anfragen

So läuft es ab

  1. Anfrage

    Sie beschreiben Ihr Vorhaben – über das Formular, per Telefon oder E-Mail.

  2. Besichtigung

    Wir sehen uns die Fläche vor Ort an und klären, was sie braucht.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung.

  4. Ausführung

    Wir arbeiten zum vereinbarten Termin und hinterlassen die Fläche aufgeräumt.

  5. Pflegeplan

    Bei regelmäßiger Pflege legen wir die Termine für die Saison gemeinsam fest.

Häufige Fragen

Wann darf eine Hecke geschnitten werden?

Vom 1. März bis 30. September sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Starke Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen sind nur von Oktober bis Ende Februar zulässig. Vor jedem Schnitt achten wir auf brütende Vögel.

Bieten Sie feste Pflegeverträge an?

Ja. Für Privatgärten, Gewerbeflächen und Wohnanlagen vereinbaren wir feste Pflegegänge über die Saison. Sie wissen vorher, wann wir kommen und was erledigt wird.

Nehmen Sie den Grünschnitt mit?

Ja, in der Regel nehmen wir den Grünschnitt mit und entsorgen ihn fachgerecht. Nur wenn Sie es wünschen, lassen wir ihn bei Ihnen vor Ort – zum Beispiel für den eigenen Kompost.

Übernehmen Sie auch Aufträge von Gemeinden und Ämtern?

Ja. Für öffentliche Auftraggeber pflegen wir Grünflächen nach Leistungsverzeichnis und dokumentieren die ausgeführten Arbeiten.

Projekte: Garten- & Grundstückspflege

  • Grundstückspflege · Raum Kiel
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Projekt anfragen – Garten- & Grundstückspflege

Schildern Sie kurz Fläche und Wunsch. Wir melden uns zeitnah und vereinbaren einen Termin vor Ort.

Projekt anfragen oder anrufen: 0160 95104206