Heckenschnitt
Form- und Pflegeschnitt für Hecken jeder Größe. Stärkere Rückschnitte nur außerhalb der Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz).
Garten- & Grundstückspflege
Hecken- und Strauchschnitt, Garten- und Grundstückspflege für Privat, Gewerbe und öffentliche Auftraggeber.
Grundstückspflege · Raum Kiel
Hecken, die über Gehweg und Einfahrt wachsen, verwilderte Beete, Laub auf dem Parkplatz: Das sieht man – zu Hause genauso wie vor Ihrem Betrieb oder an öffentlichen Flächen.
Wir übernehmen die Pflege einmalig oder regelmäßig, nach festem Plan und mit einem festen Ansprechpartner. Sie wissen, wann wir kommen und was erledigt wird.
Form- und Pflegeschnitt für Hecken jeder Größe. Stärkere Rückschnitte nur außerhalb der Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz).
Erziehungs-, Pflege- und Verjüngungsschnitt, damit Sträucher gesund bleiben und in Form wachsen.
Beete, Rasen, Laub, Unkraut – für Privatgärten, die gepflegt aussehen sollen, ohne dass Sie selbst Zeit investieren.
Außenanlagen, Grünstreifen und Parkplatzflächen für Gewerbe, Wohnanlagen und öffentliche Auftraggeber – auf Wunsch als Pflegevertrag.
Sie beschreiben Ihr Vorhaben – über das Formular, per Telefon oder E-Mail.
Wir sehen uns die Fläche vor Ort an und klären, was sie braucht.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung.
Wir arbeiten zum vereinbarten Termin und hinterlassen die Fläche aufgeräumt.
Bei regelmäßiger Pflege legen wir die Termine für die Saison gemeinsam fest.
Vom 1. März bis 30. September sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Starke Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen sind nur von Oktober bis Ende Februar zulässig. Vor jedem Schnitt achten wir auf brütende Vögel.
Ja. Für Privatgärten, Gewerbeflächen und Wohnanlagen vereinbaren wir feste Pflegegänge über die Saison. Sie wissen vorher, wann wir kommen und was erledigt wird.
Ja, in der Regel nehmen wir den Grünschnitt mit und entsorgen ihn fachgerecht. Nur wenn Sie es wünschen, lassen wir ihn bei Ihnen vor Ort – zum Beispiel für den eigenen Kompost.
Ja. Für öffentliche Auftraggeber pflegen wir Grünflächen nach Leistungsverzeichnis und dokumentieren die ausgeführten Arbeiten.
Schildern Sie kurz Fläche und Wunsch. Wir melden uns zeitnah und vereinbaren einen Termin vor Ort.